Erfolgsbeteiligung

Unser Erfolgshonorar

Nach Durchsetzung Ihrer Ansprüche wird eine Abrechnung des Erfolgshonorars erstellt. Wir behalten den vertraglich vereinbarten Anteil vom Gewinn ein.

Bei Erfolg des Verfahrens oder Prozesses erhalten wir den individuell vereinbarten Anteil des Gewinns, zwischen 8-25 %.

Im Fall einer Gewinnbeteiligung von 20 % des Gewinns, verbleiben Ihnen somit 80 % der aussergerichtlich oder gerichtlich realisierten Forderung, ohne dass Sie eigenes Kapital einsetzen oder eigenes Risiko eingehen mussten.

Unterliegen wir aussergerichtlich oder vor Gericht, übernehmen wir sämtliche Verfahrens-, Vergleichs- und Prozesskosten. Sie zahlen nichts.

Alternativ sind je nach Komplexität des Verfahrens auch weitere individuelle Vereinbarungen über den Umfang des Erfolgshonorars möglich.

Wenn Sie Klient aus Deutschland oder Österreich sind, zahlen Sie unsere Rechnung des Erfolgshonorars ohne Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer. Sie sparen somit bei uns immer 19-20 % Erfolgshonorar, wegen des Standorts Liechtenstein.